Fahren mit 17
Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)
Bei dem Führerschein mit 17 handelte es sich um einen Modellversuch, an dem das Land Niedersachsen als erstes Bundesland teilgenommen hat. Aufgrund der positiven Entwicklung wurde der “ Führschein 17 “ zwischenzeitlich bundeseinheitlich eingeführt. Er gilt jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Der Führerschein kann aber nur für die Führerscheinklasse B und BE gemacht werden. Wer also mit dem Gedanken spielt Klasse B und A zu kombinieren, muss einen weiteren Führerscheinantrag stellen, da der Führerschein für die Klasse A begrenzt frühestens mit 18 erteilt wird. Also müsst ihr auch eine zweite Theorieprüfung absolvieren.
Ihr könnt euch mit 16 1/2 Jahren in der Fahrschule anmelden und mit dem Theorieunterricht beginnen. Drei Monate vor dem 17. Geburtstag könnt ihr dann die Theorieprüfung ablegen, 1 Monat vor dem 17. Geburtstag könnt ihr dann die Praktische Prüfung absolvieren. Die Anzahl der Begleitpersonen ist nicht limitiert, aber jede Begleitperson muß beantragt werden.
Für das Fahren und die Begleitpersonen gelten folgende Bestimmungen:
Bei jeder Fahrt muss eine mindestens 30-jährige Begleitperson mitfahren. Wer dafür in Frage kommt, wird bereits bei der Erteilung der Prüfbescheinigung namentlich festgelegt und eingetragen. Es kann also nicht einfach »irgendjemand« spontan als Begleitperson mitfahren.
Die Begleitperson muss seit mindestens 5 Jahren im Besitz der Fahrerlaubnisklasse B (bzw. Klasse 3) sein und darf bei Erteilung der Prüfbescheinigung höchstens 1 Punkt in Flensburg besitzen. Für den Beifgleiter gilt die 0,5-Promille-Grenze und die anderen einschlägigen Vorschriften über berauschende Mittel, für den Fahrer 0,0 Promille !!
Die Begleitperson ist nicht Fahrzeugführer! Sie darf also nicht in die Fahrzeugbedienung eingreifen, sondern soll nur als Berater mitfahren.
Filiale Winsen:
Luhdorfer Straße 26
21423 Winsen/Luhe (bei der Stadthalle)
Öffnungszeiten:
Anmeldung:
Mo., Mi. und Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Di. und Do. 19.00 - 20.00 Uhr
Theorieunterricht:
Di. und Do. 18:30 - 20.00 Uhr nach gültigem Unterrichtsplan
Filiale Buchholz:
Hamburger Straße 21
21244 Buchholz
Öffnungszeiten:
Di. und Do. 16.00 - 18.30 Uhr
Theorieunterricht:
Di. und Do. 18:30 - 20.00 Uhr
Fahrlehrer Kontakt:
H.-Jürgen Prehn: 0176 - 100 55 680
Alexander Völk: 0176 - 102 81 582