Fahren mit 17

Führerschein mit 17 (begleitetes Fahren)


Bei dem Führerschein mit 17 handelte es sich um einen Modellversuch, an dem das Land Niedersachsen als erstes Bundesland teilgenommen hat. Aufgrund der positiven Entwicklung wurde der “ Führschein 17 “ zwischenzeitlich bundeseinheitlich eingeführt. Er gilt jedoch nur innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.


Der Füh­rer­schein kann aber nur für die Füh­rer­schein­klas­se B und BE ge­macht wer­den. Wer also mit dem Ge­dan­ken spielt Klas­se B und A zu kom­bi­nie­ren, muss einen wei­te­ren Füh­rer­schein­an­trag stel­len, da der Füh­rer­schein für die Klas­se A be­grenzt frü­hes­tens mit 18 er­teilt wird. Also müsst ihr auch eine zwei­te Theo­rie­prü­fung ab­sol­vie­ren.


Ihr könnt euch mit 16 1/2 Jah­ren in der Fahr­schu­le an­mel­den und mit dem Theo­rie­un­ter­richt be­gin­nen. Drei Mo­na­te vor dem 17. Ge­burts­tag könnt ihr dann die Theo­rie­prü­fung ab­le­gen, 1 Monat vor dem 17. Ge­burts­tag könnt ihr dann die Prak­ti­sche Prü­fung ab­sol­vie­ren. Die An­zahl der Be­gleit­per­so­nen ist nicht li­mi­tiert, aber jede Be­gleit­per­son muß be­an­tragt wer­den.


Für das Fahren und die Begleitpersonen gelten folgende Bestimmungen:


Bei jeder Fahrt muss eine min­des­tens 30-jäh­ri­ge Be­gleit­per­son mit­fah­ren. Wer dafür in Frage kommt, wird be­reits bei der Er­tei­lung der Prüf­be­schei­ni­gung na­ment­lich fest­ge­legt und ein­ge­tra­gen. Es kann also nicht ein­fach »ir­gend­je­mand« spon­tan als Be­gleit­per­son mit­fah­ren.
Die Be­gleit­per­son muss seit min­des­tens 5 Jah­ren im Be­sitz der Fahr­er­laub­nis­klas­se B (bzw. Klas­se 3) sein und darf bei Er­tei­lung der Prüf­be­schei­ni­gung höchs­tens 1 Punk­t in Flens­burg be­sit­zen. Für den Beifglei­ter gilt die 0,5-Pro­mil­le-Gren­ze und die an­de­ren ein­schlä­gi­gen Vor­schrif­ten über be­rau­schen­de Mit­tel, für den Fah­rer 0,0 Pro­mil­le !!
Die Be­gleit­per­son ist nicht Fahr­zeug­füh­rer! Sie darf also nicht in die Fahr­zeug­be­die­nung ein­grei­fen, son­dern soll nur als Be­ra­ter mit­fah­ren.

Filiale Winsen:

 0 41 71 – 7 44 11

 

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21423 Winsen/Luhe (bei der Stadthalle)

Öffnungszeiten:


Anmeldung:

Mo., Mi. und Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Di. und Do. 19.00 - 20.00 Uhr


Theorieunterricht:
Di. und Do. 18:30 - 20.00 Uhr nach gültigem Unterrichtsplan

 

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0 41 81 - 320 00

 

Ham­bur­ger Stra­ße 21

21244 Buch­holz


Öff­nungs­zei­ten:
Di. und Do. 16.00 - 18.30 Uhr


Theorieunterricht:
Di. und Do. 18:30 - 20.00 Uhr

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H.-Jür­gen Prehn:  0176 - 100 55 680

Alex­an­der Völk: 0176 - 102 81 582