Führerscheinklassen
Die Fahrerlaubnis wird in folgenden Klassen erteilt:
Für alle AM-Fahrzeuge gilt:
- bbH 45 km/h
- Hubraum- Verbrennungsmotor max. 50 cm³- Dieselmotor max. 500 cm³
a) Leichte zweirädrige Kraftfahrzeuge (EU-Klasse L1e-B)
ohne Beiwagen (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt); Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW.
b) Dreirädrige Kleinkrafträder (EU-Klasse L2e)
Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 4 kW; Leermasse max. 270 kg (Ausnahme: die Klasse AM wurde vor dem 24.08.17 erteilt)
.c) Leichte vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge (EU-Klasse L6e)
Sitzplätze max. 2; Nenndauerleistung bei Diesel bzw. elektrischer Antriebsmaschine höchstens 6 kW; Leermasse max. 425 kg.
Erwerb:
direkt
Mindestalter:
15 Jahre
Einschluss:
keine
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Erwerb:
direkt
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
AM
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit
a) einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
b) einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von nicht mehr als 0,2 kW/kg,
die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.
Erwerb:
direkt
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss:
AM,A1
Bei den Klassen A2 und A bieten wir auch den Stufenaufstieg an.
a) Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b) Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Erwerb:
direkt
Mindestalter:
24 Jahre für a)
21 Jahre für b)
Einschluss:
keine
Bei den Klassen A2 und A bieten wir auch den Stufenaufstieg an.
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von bis zu 125 cm³, einer Motorleistung von nicht mehr als 11 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,1 kW/kg nicht übersteigt
Vorbesitz:
B (mindestens 5 Jahre)
Mindestalter:
25 Jahre
Einschluss:
keine
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A - bis 3.500 kg zGM, die zur Beförderung von nicht mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind
und
NUR IM INLAND: Dreirädrige Kraftfahrzeuge
- Wir bilden wir auch in der SZ 197 aus (Automatik)
- Mitführen von Anhängern:
- Alle Anhänger bis 750 kg zGM
- Bei Anhängern mit einer zGM von mehr als 750 kg ist die zGM der Kombination auf 3.500 kg begrenzt
Erwerb:
direkt
Mindestalter:
18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Für dreirädrige Kfz mit einer Leistung von mehr als 15 kW 21 Jahre
Einschluss:
AM, L
Kraftwagen der Klasse B und
Anhänger über 750 kg und bis 3.500 kg zGM.
Vorbesitz:
B
Mindestalter:
18 Jahre, 17 Jahre bei begleitetem Fahren
Einschluss:
keine
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM bis 7.500 kg zGM auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Vorbesitz:
B
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss:
keine
LEICHTERE LASTZÜGE
a) Zugfahrzeug der Klasse C1 mit einem Anhänger über 750 kg zGM,
b) Zugfahrzeug der Klasse B mit einem Anhänger über 3.500 kg zGM.
Fahrzeugkombination zGM in beiden Fällen max. 12.000 kg.
Vorbesitz:
C1
Mindestalter:
18 Jahre
Einschluss:
BE sowie D1E, sofern D1 vorhanden
SCHWERE LKW
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kfz der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D mit nicht mehr als 8 Fahrgastplätzen, über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
NEU: Ausgenommen sind nun alle den Klassen D1 und D zugeordneten Fahrzeuge, auch wenn diese über weniger als 8 Fahrgastplätze verfügen.
Vorbesitz:
B
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Einschluss:
C1
SCHWERE LASTZÜGE
Kraftfahrzeuge über 3.500 kg zGM (nach oben keine Beschränkung) mit Anhänger(n) über 750 kg zGM.
Vorbesitz:
C
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzung, siehe Anmerkung 1)
Einschluss:
BE, C1E, T sowie D1E (bei Vorbesitz D1) und DE (bei Vorbesitz D)
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge max. 8 m beträgt - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Vorbesitz:
B
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 2)
Einschluss:
keine
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D1 und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Vorbesitz:
D1
Mindestalter:
21 Jahre
18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 2)
Einschluss:
BE und C1E bei Vorbesitz von C1
Kraftfahrzeuge, die zur Beförderung von mehr als 8 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind - auch mit Anhänger bis 750 kg zGM.
Vorbesitz:
B
Mindestalter:
24 Jahre
23/21/20/18 Jahre (unter bestimmten Voraussetzungen, siehe Anmerkung 3)
Einschluss:
D1
Kombination aus Kraftfahrzeug der Klasse D und einem Anhänger über 750 kg zGM.
Vorbesitz:
D
Mindestalter:
24 Jahre
Einschluss:
BE, D1E
a) Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer bbH von max. 40 km/h, auch mit Anhängern, dann dürfen sie aber nur mit max. 25 km/h gefahren werden.
b) Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge mit einer bbH von max. 25 km/h, auch mit Anhänger.
Erwerb:
direkt
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
-
a) Zugmaschinen mit einer bbH von max. 60 km/h,
b) selbstfahrende Arbeitsmaschinen und selbstfahrende Futtermischwagen mit einer bbH von max. 40 km/h,
die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden.
Hinter diesen Fahrzeugen dürfen Anhänger geführt werden.
Erwerb:
direkt
Mindestalter:
16 Jahre
Einschluss:
AM, L
Filiale Winsen:
Luhdorfer Straße 26
21423 Winsen/Luhe (bei der Stadthalle)
Öffnungszeiten:
Anmeldung:
Mo., Mi. und Fr. 08.00 - 12.00 Uhr
Di. und Do. 19.00 - 20.00 Uhr
Theorieunterricht:
Di. und Do. 18:30 - 20.00 Uhr nach gültigem Unterrichtsplan
Filiale Buchholz:
Hamburger Straße 21
21244 Buchholz
Öffnungszeiten:
Di. und Do. 16.00 - 18.30 Uhr
Theorieunterricht:
Di. und Do. 18:30 - 20.00 Uhr
Fahrlehrer Kontakt:
H.-Jürgen Prehn: 0176 - 100 55 680
Alexander Völk: 0176 - 102 81 582